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Weiterbildungkurs zur Fortbildung kurdisch-Lektoren und Lehrkräfte
Rheinische Friedrich- Wilhelms Universität Bonn,
das Institut für Orient und Asienwissenschaften- Abteilung Islamwissenschaft
bietet in Zusammenarbeit mit dem kurdischen Zentrum für juristische Studien
und Beratungen e.V. (YASA), und RAMAN Kurdische Hochschulgruppe an der
Universität Bonn einen Kurs zur Weiterbildung von Lektoren und Lehrkräften
für die kurdische Sprache (Kurmandji) an. -------------------------------------------------------------------
Existenz geleugnet - Unterdrückung der
politischen und Kulturellen Rechte der Kurden in Syrien Human Rights Watch fordert die Regierungen der Europäischen Union und der USA auf, die Behandlung der kurdischen Minderheit von der syrischen Regierung stark abzulehnen und der Fortschritt der Beziehungen mit Syrien von der Verbesserung der Lage der Menschenrechte in Syrien abhängig zu machen. Um den Report auf englisch zu lesen, bitte hier klicken PDF Um den Report auf arabisch zu lesen, bitte hier klicken PDF ------------------------------------------------------------------ Forum für Minderheitenfragen in Genf Das Statement von YASA zu der Situation der Kurden im Bereich der Partizipation in Syrien an der ersten Sitzung des Forums, das am 12. und 13. Dezember 2009 im Palais des Nations der Vereinten Nationen in Genf in der Schweiz stattfand. Das Thema der ersten Sitzung des Forums war „Minderheiten und ihr Recht auf Partizipation“. Lesen Sie hier die komplette Version des Statements auf Englisch PDF Lesen Sie hier die komplette Version des Statements auf Arabisch PDF -------------------------------------------------------------------- Festival der kurdischen Dichtkunst
YASA e.V. – Kurdisches Zentrum für juristische
Studien und Beratungen und das Komitee des Festivals laden Sie am
24 Oktober
2009 zum Festival der kurdischen Dichtkunst in der Diaspora ein, um
kurdische und deutsche Gedichte zu hören. ---------------------------------------------------------------------
Aktuelle Lage der Kurden in Syrien Kurdisch ist nicht als Amtssprache anerkannt und darf an Schulen nicht gelehrt werden. Die kurdische Flagge ist verboten. Feiern zu Newroz (kurdisches Neujahrsfest) werden in kurdischen Gebieten geduldet, in großen Städten (Damaskus, Aleppo) sind sie aber verboten. Ebenfalls verboten sind öffentliche Kulturveranstaltungen in kurdischer Sprache. Die Verfassung verbietet die Gründung politischer Parteien auf ethnischer und religiöser Grundlage. Dennoch bestehen 13 - 15 kurdische Parteien. Sie werden teilweise geduldet, aber vom Staatssicherheitsdienst streng überwacht. Es herrscht eine starke Zensur und die staatliche Repression ist weit reichend. Um den Report auf Deutsch zu lesen, bitte hier klicken PDF ------------------------------------------------------------------------------------- Die Situation der kurdischen Asylbegehrenden und das deutsch- syrische Rücknahmeabkomme YASA e.V. - Kurdisches Zentrum für juristische Studien und Beratungen lädt Sie zur Teilnahme am Seminar über „die Situation der kurdischen Asylbegehrenden und das deutsch- syrische Rücknahmeabkommen“ am Samstag, den 25.07.2009 um 17:00 Uhr in Bochum ein. Darüber hinaus werden die juristischen und diplomatischen Aktivitäten von YASA e.V. sowie dessen künftige Pläne und Beziehungen zu den kurdischen Parteien und Organisationen innerhalb und außerhalb Deutschlands vorgestellt.
Adresse: Kultur
Cafe ---------------------------------------------------------------------------
Workshop über die Menschenrechte der Kurden
und die Politik -----------------------------------------------------------------------------
Abkommen über die Auslieferung kurdischer Flüchtlinge nach Syrien
Am 14.7.2008 unterzeichnete die Bundesregierung Deutschland vertreten durch den Innenminister Herrn Wolfgang Schäuble und sein syrischer Amtskollege Bassam Abdelmajid ein Abkommen über die Rückführung von syrischen Flüchtlingen in Deutschland. [Beschreibung]
Betroffen von diesem Abkommen sind in erster Linie Angehörige der unterdrückten kurdischen Minderheit in Syrien, die Deutschland als Zufluchtsland aufgesucht haben. Eine beachtliche Zahl der Betroffenen sind Menschen, die ihre zivilen und politischen Rechte verloren haben, da ihnen ihre Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen wurde.
In dem Vertrag zwischen den beiden Staaten sind die Schritte zur Durchführung des Abkommens in ihren Einzelheiten festgelegt und geregelt. Art. 1 Abs. 3 des Protokolls zum Abkommen besagt beispielsweise: „....wenn sich die Staatsangehörigkeit der Person auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente nicht nachweisen oder glaubhaft machen lässt, so führt die diplomatische oder konsularische Vertretung der ersuchten Vertragspartei auf Antrag der zuständigen Behörde der ersuchenden Vertragspartei unverzüglich eine Anhörung der betreffenden Person durch...".
Um das Abkommen und den dazugehörigen Protokoll zu lesen klicken Sie bitte hier PDF
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Gewalt gegen Frauen – Gründe, Formen und Folgen am Beispiel der
kurdischen Frau
Der Mann rechtfertigt seine Gewalt gegen die Frau mit dem sozialen Gewohnheitsrecht oder manchmal mit Interpretationen einiger religiöser Texte, wie im (Suret Al Nisaa 4,34) Koran: „Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“. Der Mord an Frauen oder das Verschwinden vieler Mädchen oder Frauen unter mysteriösen Umständen kommen in der kurdischen Gesellschaft immer wieder vor und der Grund ist die so genannte „Ehre“. Diese Ehre wird nicht durch kriminelles Töten, Diebstahl oder Lügen beschmutzt, sondern nur durch sexuelle Überschreitungen. Das Töten in diesem Fall ist ein Weg „die Schmach abzuwaschen“ Um einen Teil der Studie auf Arabisch zu lesen, bitte hier klicken PDF Um die ganze Studie auf Arabisch zu erhalten, kontaktieren Sie bitte Frau Midia Abdul Majid Mahmoud per e-mail mida2020@hotmail.com
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