YASA e.V. - Kurdisches Zentrum für
juristische Studien & Beratungen
                                                                            

    
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Das verlorene Jahrzehnt
Human Rights Watch

In seiner Antrittsrede am 17. Juli 2000 hatte al-Assad angekündigt, „kreatives Denken", „Transparenz" und „Demokratie" sicherstellen zu wollen.

Präsident Baschar al-Assad hat in seiner bislang zehnjährigen Amtszeit sein Versprechen nicht gehalten, die Freiheitsrechte zu stärken und die Menschenrechtsbilanz seiner Regierung zu verbessern.

Der kurdischen Minderheit, schätzungsweise zehn Prozent der Bevölkerung, werden grundlegende Menschenrechte verweigert. Beispielsweise haben sie nicht die Möglichkeit, in Schulen kurdisch zu lernen oder kurdische Feste, wie das Neujahrsfest Newroz, zu feiern.

Um den Report auf englisch zu lesen, bitte hier klicken PDF

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Staatenlose Kurden in Syrien - Illegale Eindringlinge oder Opfer nationalistischer Politik?
KurdWatch - Europäischen Zentrums für Kurdische Studien

Am 23. August 1962 beschloss die syrische Regierung mit dem Dekret Nr. 93 eine außerordentliche Volkszählung für die Provinz al-Hasaka, die am 5. Oktober 1962 durchgeführt wurde. In ihrer Folge verloren rund 120 000 Kurden die syrische Staatsangehörigkeit und damit grundlegende Bürgerrechte. Da auch die Nachkommen dieser registrierten Staatenlosen (adschanib, Sg. adschnabi/adschnabiya, wörtlich »Ausländer«) staatenlos sind, ist die Zahl der Betroffenen in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen.

Um den Report auf deutsch zu lesen, bitte hier klicken PDF  
oder direkt auf der Webseite von KurdWatch
hier

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YASA shadow report zur Prüfung der syrischen arabischen Republik unter der UN Konvention gegen Folter (CAT)

Eine neue Strategie gegen die Kurden in Syrien wird verfolgt, nämlich die Folter kurdischer Soldaten in der syrischen Armee. Da der Zugang zu militärischen Dokumenten dem nationalen Sicherheitsdienst unterliegt, ist es Menschenrechtsorganisationen nicht möglich, Fälle der Menschenrechtsverletzung und Folter zu beweisen. In den letzten fünf Jahren wurden 35 Soldaten während ihres Militärdienstes in Syrien getötet. Die Eltern wurden nur unzureichend über die Todesursache ihrer Söhne informiert. Trotzdem mussten die Eltern die vagen Informationen und unklaren Angaben bestätigen, um zumindest die Leichname überliefert zu bekommen.

Um den Report auf englisch zu lesen, bitte hier klicken PDF               
Um den Report der anderen Organisationen zu lesen klicken Sie bitte hier

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Weiterbildungkurs zur Fortbildung kurdisch-Lektoren und Lehrkräfte

Rheinische Friedrich- Wilhelms Universität Bonn, das Institut für Orient und Asienwissenschaften- Abteilung Islamwissenschaft bietet in Zusammenarbeit mit dem kurdischen Zentrum für juristische Studien und Beratungen e.V. (YASA), und RAMAN Kurdische Hochschulgruppe an der Universität Bonn einen Kurs zur Weiterbildung von Lektoren und Lehrkräften für die kurdische Sprache (Kurmandji) an.

Das Ziel des "Weiterbildungskurses" ist es, Personen mit sehr guten kurdisch- Kenntnissen die Vermittlung der kurdischen Sprache als Fremdsprache zu vermitteln. So wird es den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Kurs die Kenntnisse vermittelt, mit der sie später an den deutschen Schulen und Hochschulen die Kurdische Sprache als Fremdsprache, zu unterrichten. Außerdem bietet der Kurs für Personen mit etwas geringen und mittleren Kurdisch- Kenntnissen die Möglichkeit an, innerhalb einer kurzen Zeit von sechs Monaten ihre kurdisch- Kenntnisse anhand durch die Dozierenden zur Verfügung gestellten Materialien zu vertiefen und auf einem guten Niveau zu bringen.

Mehr Informationen zu dem Kurs, Ziel und Zweck des Kurses, Anmeldung, Zulassungsvoraussetzungen und Kurs-Gebühren findet ihr unter:

http://www.ioa.uni-bonn.de/abteilungen/islamwissenschaft/sommerkurse 
Oder unter:  http://www.raman.uni-bonn.de/deutsch/event_25.htm

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Existenz geleugnet - Unterdrückung der politischen und Kulturellen Rechte der Kurden in Syrien
Human Rights Watch

Human Rights Watch fordert die Regierungen der Europäischen Union und der USA auf, die Behandlung der kurdischen Minderheit von der syrischen Regierung stark abzulehnen und der Fortschritt der Beziehungen mit Syrien von der Verbesserung der Lage der Menschenrechte in Syrien abhängig zu machen.

Um den Report auf englisch zu lesen, bitte hier klicken PDF

Um den Report auf arabisch zu lesen, bitte hier klicken PDF

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Forum für Minderheitenfragen in Genf

Das Statement von YASA zu der Situation der Kurden im Bereich der Partizipation in Syrien an der ersten Sitzung des Forums, das am 12. und 13. Dezember 2009 im Palais des Nations der Vereinten Nationen in Genf in der Schweiz stattfand. Das Thema der ersten Sitzung des Forums war „Minderheiten und ihr Recht auf Partizipation“.

Lesen Sie hier die komplette Version des Statements auf Englisch PDF

Lesen Sie hier die komplette Version des Statements auf Arabisch PDF

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Festival der kurdischen Dichtkunst

YASA e.V. – Kurdisches Zentrum für juristische Studien und Beratungen und das Komitee des Festivals laden Sie am 24 Oktober 2009 zum Festival der kurdischen Dichtkunst in der Diaspora ein, um kurdische und deutsche Gedichte zu hören.

Von 14:00 - 19:00 in der König Str.: 88 - 53115 Bonn

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Aktuelle Lage der Kurden in Syrien
Bundesamt für Migration BFM - Schweiz

Kurdisch ist nicht als Amtssprache anerkannt und darf an Schulen nicht gelehrt werden. Die kurdische Flagge ist verboten. Feiern zu Newroz (kurdisches Neujahrsfest) werden in kurdischen Gebieten geduldet, in großen Städten (Damaskus, Aleppo) sind sie aber verboten. Ebenfalls verboten sind öffentliche Kulturveranstaltungen in kurdischer Sprache.

Die Verfassung verbietet die Gründung politischer Parteien auf ethnischer und religiöser Grundlage. Dennoch bestehen 13 - 15 kurdische Parteien. Sie werden teilweise geduldet, aber vom Staatssicherheitsdienst streng überwacht. Es herrscht eine starke Zensur und die staatliche Repression ist weit reichend.

Um den Report auf Deutsch zu lesen, bitte hier klicken PDF

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Die Situation der kurdischen Asylbegehrenden und das deutsch- syrische Rücknahmeabkomme

YASA e.V. - Kurdisches Zentrum für juristische Studien und Beratungen lädt Sie zur Teilnahme am Seminar über „die Situation der kurdischen Asylbegehrenden und das deutsch- syrische Rücknahmeabkommen“ am Samstag, den 25.07.2009 um 17:00 Uhr in Bochum ein. Darüber hinaus werden die juristischen und diplomatischen Aktivitäten von YASA e.V. sowie dessen künftige Pläne und Beziehungen zu den kurdischen Parteien und Organisationen innerhalb und außerhalb Deutschlands vorgestellt.

Adresse: Kultur Cafe
Universitätsstrasse 150
44801 Bochum

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Workshop über die Menschenrechte der Kurden und die Politik

YASA e.V. – Kurdisches Zentrum für Juristische Studien und Beratungen veranstaltet am 04 Juli 2009 einen Workshop für kurdische Juristen, Politikwissenschaftler, Ökonomiker, Medienexperten und Menschenrechtsaktivisten.

Teilnahme ist nur mit vorheriger Registrierung und Einladung.

Für weitere Informationen, kontaktieren Sie bitte Herr Jian Badrakhan unter: info@yasa-online.org

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Abkommen über die Auslieferung kurdischer Flüchtlinge nach Syrien

 

Am 14.7.2008 unterzeichnete  die Bundesregierung Deutschland vertreten durch den Innenminister Herrn Wolfgang Schäuble und sein syrischer Amtskollege Bassam Abdelmajid ein Abkommen über die Rückführung von syrischen Flüchtlingen in Deutschland. [Beschreibung]

 

Betroffen von diesem Abkommen sind in erster Linie Angehörige der unterdrückten kurdischen Minderheit in Syrien, die Deutschland als Zufluchtsland aufgesucht haben. Eine beachtliche Zahl der Betroffenen sind Menschen, die ihre zivilen und politischen Rechte verloren haben, da ihnen ihre Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen wurde.

 

In dem Vertrag zwischen den beiden Staaten sind die Schritte zur Durchführung des Abkommens in ihren Einzelheiten festgelegt und geregelt. Art. 1 Abs. 3 des Protokolls zum Abkommen besagt beispielsweise: „....wenn sich die Staatsangehörigkeit der Person auf der Grundlage der vorgelegten Dokumente nicht nachweisen oder glaubhaft machen lässt, so führt die diplomatische oder konsularische Vertretung der ersuchten Vertragspartei auf Antrag der zuständigen Behörde der ersuchenden Vertragspartei unverzüglich eine Anhörung der betreffenden Person durch...".

 

Um das Abkommen und den dazugehörigen Protokoll zu lesen klicken Sie bitte hier PDF

 

 

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Gewalt gegen Frauen – Gründe, Formen und Folgen am Beispiel der kurdischen Frau
Dr. Midia Abdul Majid Mahmoud

Der Mann rechtfertigt seine Gewalt gegen die Frau mit dem sozialen Gewohnheitsrecht oder manchmal mit Interpretationen einiger religiöser Texte, wie im (Suret Al Nisaa 4,34) Koran: „Und jene, deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie!“.

Der Mord an Frauen oder das Verschwinden vieler Mädchen oder Frauen unter mysteriösen Umständen kommen in der kurdischen Gesellschaft immer wieder vor und der Grund ist die so genannte „Ehre“. Diese Ehre wird nicht durch kriminelles Töten, Diebstahl oder Lügen beschmutzt, sondern nur durch sexuelle Überschreitungen. Das Töten in diesem Fall ist ein Weg „die Schmach abzuwaschen“

Um einen Teil der Studie auf Arabisch zu lesen, bitte hier klicken PDF

Um die ganze Studie auf Arabisch zu erhalten, kontaktieren Sie bitte Frau Midia Abdul Majid Mahmoud per e-mail mida2020@hotmail.com



 

                                

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