Die türkische Justiz reagiert auf die Aufforderung der Generaldirektion für Sicherheit, den Zugang zu Yasa‘s Bericht über Menschenrechtsverletzungen in Afrîn zu sperren und zu verhindern
Auf Ersuchen der Generaldirektion für Sicherheit, hat das Strafgericht in der türkischen Hauptstadt Ankara beschlossen, den Zugriff auf viele Twitter-Benutzerkonten und die Inhalte von Webseiten, einschließlich der Website unserer Organisation Kurdisches Zentrum für Studien und juristische Beratung – YA§A e.V. zu beschränken.
Die Generaldirektion reichte ihren Bericht am 21.02.2023 auf der Grundlage ihrer Befugnisse zur Bekämpfung elektronischer Verbrechen und der damit erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Einheit der Türkei, ihrer Interessen und der Sicherheit des Volkes ein.
Die Generaldirektion fügte hinzu, dass sie zu diesem Zweck sogenannte virtuelle Patrouillen im Internet durchführt.
Die Generaldirektion in Ankara beschuldigte unter anderem das kurdische Zentrum für Studien und juristische Beratung e.V.-Yasa der Umsetzung der Politik und der Ziele der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die sie als Terrororganisation klassifiziert.
In der Entscheidung des Gerichts vom 22.02.2023 erklärte dieses, es habe das Ersuchen, die ihm beigefügten Dokumente und die Links und deren Inhalt geprüft. Es habe sich für das Gericht bestätigt, dass die untersuchten Webseiten Instrumente der terroristischen Arbeiterpartei Kurdistans seien. Diese würden versuchen, ihre Ziele zu erreichen, indem sie Verwirrung in der Gesellschaft stiften, den Ruf des Staates schädigen und das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen zu erschüttern.
Wir vom YASA e.V. verurteilen diese Entscheidung, die Inhalte unserer Website zu sperren, da dies im Rahmen der Unterdrückung der Presse-, Medien- und Meinungsfreiheit in der Türkei erfolgt. Wir bekräftigen hier die Unabhängigkeit unserer Organisation und bestätigen, dass wir weder mit der PKK noch mit irgendeiner anderen politischen Organisation in Beziehung oder Zugehörigkeit stehen.
Der von Yasa e.V. veröffentlichte und von der Türkei gesperrte Report beinhaltet Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Verstöße bewaffneter islamistischer Organisationen und Gruppierungen in der Region Afrîn gegen die Zivilbevölkerung.
Die Türkei besetzt die Region Afrin seit 2018. Sie verstößt sowohl direkt gegen geltendes Menschenrecht, als auch durch die Unterstützung der oben genannten bewaffneten Gruppen.
Der Bericht wurde in Zusammenarbeit mit der britischen Menschenrechtsorganisation „Ceasefire“ objektiv, unparteiisch und nach international anerkannten Kriterien der Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen erstellt.
Das Urteil zeigt Willkür und fehlende Objektivität. Es bestätigt die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz in der Türkei und die Einmischung des Staates und seiner Sicherheitsdienste in die Urteile und Entscheidungen der Justiz.
Die Reporte sind unter folgendem Link zu lesen:
YA§A e.V. Kurdisches Zentrum für Studien und juristische Beratungen
13.03.2023